Zur Bewilligungspflicht listet die Stadt Biel die früher geltenden Bestimmungen auf und legt Kopien dazu bei. Sie schliesst aus diesen, dass in der Stadt Biel die Baubewilligungspflicht schon seit sehr langer Zeit gilt und der Einbau des Schlafzimmers baubewilligungspflichtig war bzw. ist. Da weder für das Schlafzimmer noch für das Schlafzimmerfenster je ein Baugesuch gestellt worden sei, sei von deren Widerrechtlichkeit auszugehen. Auch nach heutigem Recht wäre die Baubewilligungspflicht zu bejahen, da eine Umnutzung von einem unbewohnten Raum zu einem bewohnten Raum die Brandsicherheit betreffe.