Sie habe erst mit dem Entscheid erfahren, dass die Stadt Biel davon ausgehe, dass das Fenster bzw. die Umnutzung des Zimmers ohne Baubewilligung erfolgt sei. Dadurch habe die Stadt Biel das rechtliche Gehör verletzt, was sie unabhängig vom übrigen Ausgang des Verfahrens kostenpflichtig werden lasse.