Im Westen hält das Vorhaben einen Grenzabstand von 6 m und einen Gebäudeabstand von ca. 9 m ein. Die Bauparzelle befindet sich in der Bauzone 4/Mischzone B mit annähernd geschlossener Bauweise, für welche Art. 18 BauRB einen kleinen Grenzabstand von 6 m und einen grossen Grenzabstand von 9.5 m vorsieht. In der aktuellen Fassung sieht das Baureglement der Stadt Biel6 zur Bauweise in Art. 20 Abs. 2 zudem folgende Regelung vor: