Die Stadt Biel beantragt in ihrer Stellungnahme vom 18. Februar 2025 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. In den nachfolgenden Stellungnahmen bestätigten die Parteien ihre jeweiligen Anträge und die Begründungen dazu. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen