4. Gegen den Gesamtentscheid vom 23. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin am 22. Januar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 23. Dezember 2024 und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter die Rückweisung zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz. Sie macht insbesondere geltend, der Neubau stehe zu nahe an ihrem Gebäude und nehme nicht hinreichend Rücksicht auf das bestehende Schlafzimmer mit Fenster an der Fassade, welche dem Bauvorhaben gegenüberliege.