Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Die Beschwerdegegnerin ersuchte mit Eingabe vom 10. November 2023 um vorzeitige Erteilung der Baubewilligung aufgrund des revidierten Baureglements (Anpassung an die BMBV1) und reichte am 20. Dezember 2023 eine Projektänderung ein, bei welcher sie die Gebäudetiefe auf 15 m reduzierte. Die Beschwerdeführerin hielt an ihrer Einsprache fest. Mit Amtsbericht vom 21. November 2024 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) die Zustimmung, das Baubewilligungsverfahren aufgrund der neuen Vorschriften durchzuführen und für den Fall der Bau-