2. Für das Beschwerdeverfahren werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Parteikosten gesprochen. 5 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 4/5 BVD 110/2025/96 IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - B.________, eingeschrieben - Stadt Biel, Stadtplanung, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, per E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor