Den im Kapitel 3. Auflagen des Amtsberichts Wasser und Abfall (AWA) enthaltenen Vorgaben ist zu entsprechen, wobei Ziffer 3.1, 2. Satz wie folgt angepasst wird: Das gewählte Geologieund Umweltbüro muss vor Baubeginn mit dem AWA, Fachbereich Altlasten, Kontakt aufnehmen, um die Entnahme des RC-Betongranulats und die anschliessende Kontrolle der Sole/Böschung, welche ausschliesslich organoleptisch durchgeführt wird, abzusprechen. [Absätze 2 und 3 unverändert] Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Stadt Biel vom 11. Juli 2025 bestätigt.