Siehe beiliegenden Amtsbericht vom 08.05.2025. Den dort in Ziff. 3 (Auflagen) enthaltenen Vorgaben ist zu entsprechen, wobei Ziff. 3.1, 2. Satz wie folgt angepasst wird: Das gewählte Geo- logie- und Umweltbüro muss vor Baubeginn mit dem AWA, Fachbereich Altlasten, Kontakt aufnehmen, um die Entnahme des RC-Betongranulats und die anschliessende Kontrolle der Sole/Böschung, welche ausschliesslich organoleptisch durchgeführt wird, abzusprechen. 7.2 Dienststelle Tiefbau