Gesamtbauentscheids würden akzeptiert. Das AWA hält in seiner Stellungnahme vom 2. September 2025 fest, die von den Beschwerdeführerinnen zu Ziff. 5 Anhang 1 des Gesamtbauentscheids vorgeschlagene Änderung könne wie vorgeschlagen übernommen werden. Aus Sicht der Stadt Biel und des AWA kann der Beschwerde der Beschwerdeführerinnen somit vollständig entsprochen werden und die Sache ist demnach nicht mehr strittig. Der angefochtene Gesamtentscheid ist in Gutheissung der Beschwerde entsprechend den beiden Beschwerdehauptanträgen abzuändern. 3. Kosten