Mit Verfügung vom 16. September 2025 teilte das Rechtsamt mit, aufgrund einer ersten summarischen Einschätzung gehe es davon aus, dass aus Sicht der Stadt Biel und des AWA der Beschwerde der Beschwerdeführerinnen vollständig entsprochen werden könne und die Sache insofern nicht mehr strittig sei. Sollte die Stadt Biel aber nicht zugunsten der Beschwerdeführerinnen neu verfügen, werde die BVD dennoch einen Beschwerdeentscheid zu fällen haben, mit dem die angefochtene Verfügung entsprechend angepasst werde. Die Verfahrensbeteiligten haben sich innert der für allfällige Stellungnahmen gesetzten Frist nicht geäussert.