3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Stadt Biel beantragt in ihrer Stellungnahme vom 1. September 2025, die in der Beschwerde geforderte Änderung der Ziffer 7.2 des Gesamtbauentscheids werde akzeptiert. Das AWA beantragt in seiner Stellungnahme vom 2. September 2025, die von den Beschwerdeführerinnen vorgeschlagene Änderung in «I. Rechtsbegehren, Punkt 2, Ziffer 5» könne wie vorgeschlagen übernommen werden.