«Den im Kapitel 3. Auflagen des Amtsberichts Wasser und Abfall (AWA) enthaltenen Vorgaben ist zu entsprechen, wobei Ziffer 3.1, 2. Satz wie folgt angepasst wird: Das gewählte Geo- logie- und Umweltbüro muss vor Baubeginn mit dem AWA, Fachbereich Altlasten, Kontakt aufnehmen, um die Entnahme des RC-Betongranulats und die anschliessende Kontrolle der Sole/Böschung, welche ausschliesslich organoleptisch durchgeführt wird, abzusprechen.» 3. Subsidiär sei die Sache zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.