«Siehe beiliegenden Amtsbericht vom 08.05.2025. Den dort im Kapitel 3. Auflagen enthaltenen Vorgaben ist zu entsprechen, wobei Ziff. 3.1, 2. Satz wie folgt angepasst wird: Das gewählte Geologie- und Umweltbüro muss vor Baubeginn mit dem AWA, Fachbereich Altlasten, Kontakt aufnehmen, um die Entnahme des RC-Betongranulats und die anschliessende Kontrolle der Sole/Böschung, welche ausschliesslich organoleptisch durchgeführt wird, abzusprechen.» Ziff. 7: Stadt Biel Der erste Absatz von Ziffer 7.2 (Dienststelle Tiefbau) wird gestrichen und durch folgenden Text ersetzt: