Belastete Standorte 3.1 Die Aushubarbeiten müssen durch ein auf Altlasten spezialisiertes Geologie- oder Umweltbüro vor Ort begleitet werden. Das gewählte Geologie- und Umweltbüro muss vor Baubeginn mit dem AWA, Fachbereich Altlasten, Kontakt aufnehmen und die Totaldekontamination absprechen. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen am 29. Juli 2025 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen. 2. Anhang 1 des Gesamtbauentscheids (Auflagen und Bedingungen) sei wie folgt abzuändern: Ziff. 5: Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern