Die Lage der Zwischenlager ist so zu wählen, dass keinesfalls ein Eintrag des verschmutzen Materials in die Madretsch-Schüss erfolgt, und dass die bestehende Ufervegetation nicht beschädigt wird. Die Abteilung Infrastruktur, Bereich Stadtentwässerung, ist für Kontrollzwecke vor Baustart über den Zeitpunkt des Baubeginns zu informieren. Der Amtsbericht des Amts für Wasser und Abfall (AWA) vom 8. Mai 2025 enthält unter anderem folgende Auflage in Ziff. 3: