Die Wiederaufnahme des Revitalisierungsprojekts der Madretsch-Schüss und der damit verbundene Landkauf durch den Kanton setzt voraus, dass auf dem Grundstück C.________ keine Verschmutzung vorliegt. Dies ist mit der Analyse von Sohlen- und Böschungsproben sowie des neu eingebrach- 1/5 BVD 110/2025/96 ten Auffüllmaterials nachzuweisen. Des Weiteren sind die Vorgaben des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) einzuhalten.