1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 11. Juni 2025 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerschaft die Parteikosten im Betrag von CHF 3821.35 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung