Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer geforderten Schutzmassnahmen wird darauf hingewiesen, dass sich die Situation beim Gebäude an der J.________strasse 222 auf der Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. U.________ anders präsentiert als beim Gebäude an der J.________strasse 220. Die Strasse vor dem Gebäude an der J.________strasse 220 ist seit Jahren bestehend. Demgegenüber muss die Strasse vor dem Gebäude an der J.________strasse 222 erst noch erstellt werden, was mit Bauarbeiten unmittelbar vor diesem Gebäude verbunden ist. Im Weiteren handelt es sich auch diesbezüglich um Einwände privatrechtlicher Natur. Entsprechend sind die diesbezüglichen Anträge des Beschwerdeführers abzu-