a) Schliesslich befürchtet der Beschwerdeführer zusammenfassend, aufgrund der Bauarbeiten könne es zu Schäden am Gebäude J.________strasse 220 und insbesondere an dessen Bruchsteinwände kommen. Er macht geltend, für alle Schäden, die durch Bauarbeiten und -fahrzeuge entstehen sollten, hafte die Beschwerdegegnerschaft, dies gelte auch für Erschütterungsschäden. Der Beschwerdeführer fordert, das Gebäude habe mit Messgeräten vor einem allfälligen Baubeginn überprüft zu werden/eine Beweissicherung habe stattzufinden. Ihm sei auch der diesbezügliche Versicherungsschutz der Beschwerdegegnerschaft wichtig, welcher vor Baubeginn vorgelegt werden solle.