Die Baustellenerschliessung werde hauptsächlich ab der südlich der Zufahrtsstrasse liegenden und an die J.________strasse angrenzende Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. P.________ erfolgen. Dort werde sich die Betonpumpe befinden und es würden allgemeine Baumaterialien gelagert, die von dort mit dem Kran auf die Bauparzelle gebracht würden. Durch diese Massnahme werde die Zufahrtsstrasse wirksam entlastet. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers würden auch genügend Wendemöglichkeiten auf den Bauparzellen Beatenberg Grundbuchblatt Nrn. B.________ und G.________ erstellt, so dass Fahrzeuge und Lastwagen Wendemanöver direkt auf diesen Grundstücken durchführen könnten.