Auch sei die Parksituation der zur Baustelleneinrichtung notwendigen Fahrzeuge nicht dokumentiert worden. Im Weiteren hält er fest, das Befahren von schwer beladenen Lastwagen bei zu geringer Breite könne nicht zulässig erklärt werden. Das Vorbeifahren vor seiner Haustüre mit einem Abstand von 0.10 m – und das auch noch rückwärts – stelle eine aussergewöhnliche Gefahr für Mensch und Tier dar.