Grundbuchblatt Nr. K.________. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli liess die Projektänderung im Anzeiger Interlaken in den Ausgaben vom 14. und 21. Oktober 2024 publizieren. Gegen die Projektänderung wurden keine Einsprachen erhoben. 4. Mit Gesamtentscheid vom 11. Juni 2025 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli die Baubewilligung. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 6. Juli 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 11. Juni 2025.