2. Die Gemeinde Safnern leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zur Behandlung weiter. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli liess das Baugesuch im Amtsblatt des Kantons Bern vom 27. April 2022 sowie im Anzeiger Interlaken in den Ausgaben vom 28. April 2022 und 5. Mai 2022 publizieren. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. 1/8 BVD 110/2025/84