betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 11. Juni 2025 (eBau Nummer A.________; Neubau Wohnhaus, Bürohaus und Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 23. Februar 2022 bei der Gemeinde Beatenberg ein Baugesuch ein für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, eines Bürohauses und einer Einstellhalle auf den Parzellen Beatenberg Grundbuchblatt Nrn. B.________ und G.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone 2 (W2).