Dies erwecke den Anschein, dass die Gemeinde die Situation vor Ort gar nicht kenne und sich vor Beurteilung des Sachverhalts auch nicht mit dieser auseinandergesetzt habe. Somit werde der Eindruck erweckt, dass die Gemeinde keine Abwägung durchgeführt habe, ob die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verhältnismässig sei. Ganz anschaulich zeige sich die persönliche Aversion der Gemeinde gegen ihn, indem sie insinuiere, er lasse im Dorf seine Hunde frei laufen und halte sich ohnehin nicht an die Regeln des Zusammenlebens. Die Gemeinde habe sich ihr Bild von ihm gemacht und lasse sich davon leiten. Das widerspreche den rechtsstaatlichen Vorgaben und sei nicht zu schützen.