Der Rückbau des Flecht-Sichtschutzes ist geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist dieser Rückbau auch notwendig. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind hier nicht ersichtlich. Insbesondere hat die Änderung der Farbe des Flecht-Sichtschutzes keinen Einfluss darauf, dass ein Sichtschutz im durch natürliche Materialien und Gehölzen geprägten Quartier negativ auffällt und als krasser Fremdkörper wahrgenommen wird, welcher die bestehende Aussenraumqualität durchbricht. Dasselbe gilt für einen verkürzten Sichtschutz.