Sei nur auf 2.00 m die Einsicht möglich, und auf den restlichen ca. 11.00 m der Blick von aussen versperrt, gebe es Bereiche im Garten, in denen keine Einsicht von aussen möglich sei. In diesen toten Winkeln könnten die Hunde sich zurückziehen und so könnten Schulkinder eben nicht auf die Tiere aufmerksam werden. Somit würden die Hunde in Ruhe gelassen. Entgegen der Behauptung der Gemeinde bringe der Flecht-Sichtschutz einen Mehrwert, das Ziel zu erreichen, die Hunde gegen Einwirkungen von aussen abzuschrimen.