und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurück. Zudem wies die BVD die Gemeinde an, sich im neuen Entscheid mit der Gestaltung des Flecht-Sichtschutzes näher auseinanderzusetzen.33 Entsprechend zog die Gemeinde die OLK bei, welche in ihrem Bericht vom 10. Februar 2025 empfahl, den Sichtschutz zu entfernen und die ursprüngliche Situation wiederherzustellen.34 Wie bereits ausgeführt, ist die nachvollziehbare und überzeugende Beurteilung der OLK nicht zu beanstanden (vgl. Erwägung 3.g).