Wenn sie in einer bestimmten Angelegenheit einen Standpunkt eingenommen haben, so dürfen sie diesen nicht ohne sachlichen Grund ändern. Wenn eine Privatperson auf das ursprüngliche Verhalten dieser Behörde vertraut hat, stellt ein widersprüchliches Verhalten dieser Behörde eine Verletzung von Treu und Glauben bzw. des Vertrauensprinzips dar.31