Private haben einen Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden (Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV). Berechtigtes Vertrauen in behördliche Zusicherungen oder anderes, bestimmte Erwartungen begründetes Verhalten der Behörden ist zu schützen.30 Behörden dürfen sich gegenüber Privaten nicht widersprüchlich verhalten. Wenn sie in einer bestimmten Angelegenheit einen Standpunkt eingenommen haben, so dürfen sie diesen nicht ohne sachlichen Grund ändern.