lich, da ihm im ersten Bauabschlag vom 31. Mai 2023 die Wahl zwischen Rückbau und einer Rückversetzung von der Strasse ohne Abänderung des Flecht-Sichtschutzes gelassen worden sei. Der Sichtschutz habe sich innerhalb dieser Zeit nicht verändert. Dass die Störung durch den Flecht-Sichtschutz sich ohne Veränderung nun so verstärkt haben solle, erhöhe den Anschein einer Ausrede seitens der Gemeinde Lengnau (BE). Die Gemeinde Lengnau (BE) verhalte sich widersprüchlich und wider Treu und Glauben, womit das Anfechtungsobjekt Recht verletze.