c) Sodann rügt der Beschwerdeführer, das Verhalten der Behörde erwecke den Anschein, dass versucht werde, über die Ausrede der Ästhetik die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zu umgehen. In der Gemeinde Lengnau (BE) gebe es mehrere Beispiele für hohe, dunkle Sichtschutze zur Strasse. Auch sei beim ersten Bauabschlag die Wirkung des Sichtschutzes erst als «etwas störend» eingeschätzt worden. Nun sei plötzlich, ohne Änderungen an der Sache, der Sichtschutz derart störend, dass nur die Entfernung zielführend sei. Dies sei weiter widersprüch-