Wie bereits in Erwägung 3 ausgeführt, stellt der Flecht-Sichtschutz einen krassen Fremdkörper dar und wirkt sich negativ auf das bestehende Strassen-, Quartier- und Ortsbild aus. Sodann kann sich ein zusätzliches öffentliches Interesse aus der Gefahr ergeben, dass sich Gleiches wiederholen könnte (Präjudizwirkung).29