c) Die Gemeinde Lengnau (BE) führt in Erwägung 3.21 der angefochtenen Verfügung vom 28. Mai 2025 aus, es werde von ihrer Seite nicht in Frage gestellt, dass verschiedene Grundeigentümer in Lengnau Sichtschutze aufgestellt hätten, die mit den Bestimmungen des Bau- und Strassengesetzes nicht konform seien. Die betreffenden Sichtschutze, welche in der Bilddokumentation ersichtlich seien, seien ohne vorgängig beantragte Baubewilligung errichtet worden. Zudem entspreche es keineswegs der ständigen Praxis der Gemeinde, nicht gesetzeskonforme Sichtschutze zu bewilligen.