Entsprechend fällt nicht der weisse Holzzaun, sondern der Flecht-Sichtschutz im durch natürliche Materialien und Gehölzen geprägten Quartier negativ auf. Dass der Sichtschutz die Farbe der beiden Pfeiler auf der Insel neben der Betonmauer aufgreift, spielt keine Rolle, sind diese doch Bestanteil der Strasse und nicht der Vorgärten sowie deren Begrenzung. Zudem weisen diese eine andere Materialisierung auf und sind unvergleichlich kleiner. Somit vermögen die Vorbringen des Beschwerdeführers die nachvollziehbare und überzeugende Beurteilung der OLK nicht umzustossen.