aus Hart-PVC wechselseitig eingeflochten wurden, nicht mit einer Thuja-Hecke verglichen werden. Auch ändert der im Garten des Beschwerdeführers stehende Baum nichts daran, dass sich der neue Flecht-Sichtschutz aufgrund seiner Materialisierung und Farbgebung deutlich von den im Quartier vorherrschenden Merkmalen abhebt und somit im Quartier fremd wirkt. Es ist nicht ersichtlich, wie der Sichtschutz im Schatten des hohen Baumes verblassen soll, ist doch eine Beschattung des (gesamten) Sichtschutzes durch den Baum gar nicht möglich. Ausserdem ist beim vom Beschwerdeführer in der Beschwerde eingereichten Bild der Flecht-Sichtschutz, der entlang der G.________strasse steht, voll besonnt.