416 GBR, wonach sich die Gestaltung der privaten Aussenräume sowie der Umgebung im weitgehend bebauten Gebiet an den vorherrschenden Merkmalen zu richten hat, welche das Strassen-, Quartierund Ortsbild prägen. In einem Quartier, dessen Aussenräume von natürlichen Materiealien und Gehölzen geprägt sind, ist der Flecht-Sichtschutz sehr auffällig und wird als krasser Fremdkörper wahrgenommen, welcher die bestehende Aussenraumqualität durchbricht. Durch die anthrazitfarbenen, wechselseitig eingeflochtenen Sichtschutzstreifen aus Hart-PVC akzentuiert sich die negative Wirkung des Sichtschutzes auf das Umgebungsbild.