a) Der Beschwerdeführer beantragt, der Bauabschlag in Sachen 2023-7025 der Einwohnergemeinde Lengnau (BE) vom 28. Mai 2025 sei aufzuheben sowie von der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unter Androhung der Ersatzvornahme sei abzusehen und das nachträgliche Baugesuch vom 15. Januar 2023 mit Ausnahmegesuch vom 8. März 2024 sei zu bewilligen.