5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Lengnau (BE) beantragt in ihrer Stellungnahme vom 9. Juli 2025 die Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 29. August 2025 nahm das Rechtsamt ein Foto aus Google Street View (Aufnahme vom November 2022) sowie zwei Luftbilder aus den Jahren 2021 und 2024 zu den Akten. Der Beschwerdeführer reichte am 23. September 2025 Schlussbemerkungen ein. 6. Auf die Rechtsschriften und die vorhandenen Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.