3. Mit Schreiben vom 18. Januar 2024 forderte die Gemeinde Lengnau (BE) den Beschwerdeführer auf, ein begründetes Ausnahmegesuch gemäss Art. 26 BauG1 einzureichen und gewährte ihm das rechtliche Gehör. Der Beschwerdeführer reichte am 7. März 2024 ein Ausnahmegesuch ein. Die Gemeinde Lengnau (BE) holte mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 einen Bericht der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Der Bericht der OLK ging am 11. Februar 2025 bei der Gemeinde ein. Mit Verfügung vom 28. Mai 2025 erteilte die Gemeinde Lengnau (BE) den Bauabschlag und forderte den Beschwerdeführer auf, den gesamten Sichtschutz zu entfernen.