1/16 BVD 110/2025/83 zurückzunehmen. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 19. Juni 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Diese hiess die Beschwerde mit Entscheid vom 28. November 2023 gut und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Lengnau (BE) zurück.