Da der Beschwerdeführer sein eingereichtes Baugesuch nicht, wie aufgefordert, an die vorgeschriebenen Masse und den Strassenabstand anpasste, forderte ihn die Gemeinde Lengnau (BE) mit Wiederherstellungsverfügung vom 19. April 2023 auf, den auf seinem Grundstück widerrechtlich aufgestellten Flecht-Sichtschutz zu entfernen. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen. Am 4. Mai 2023 erfolgten ein Augenschein und eine Besprechung vor Ort, um das weitere Vorgehen festzulegen.