2. Die Gemeinde Lengnau (BE) forderte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 auf, für den auf seinem Grundstück erstellten Flecht-Sichtschutz ein Baugesuch bis zum 31. Januar 2023 einzureichen. Am 15. Januar 2023 reichte der Beschwerdeführer ein entsprechendes Baugesuch ein. Da der Beschwerdeführer sein eingereichtes Baugesuch nicht, wie aufgefordert, an die vorgeschriebenen Masse und den Strassenabstand anpasste, forderte ihn die Gemeinde Lengnau (BE) mit Wiederherstellungsverfügung vom 19. April 2023 auf, den auf seinem Grundstück widerrechtlich aufgestellten Flecht-Sichtschutz zu entfernen.