1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 3 (W3). Der Beschwerdeführer erstellte ohne Baubewilligung einen 1.80 m hohen Flecht-Sichtschutz auf der seit längerer Zeit bestehenden, direkt an die G.________strasse grenzenden Mauer, sowie direkt seitlich anschliessend auf der Grenze zur Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. H.________.