Der zweite Fachbericht des Berner Heimatschutzes vom 22. März 2024,21 die Stellungnahme der Licht- und Wasserwerk AG Kandersteg vom 24. Januar 2025,22 der Amtsbericht Strassenanschluss der Gemeinde Kandersteg vom 25. Februar 202523 sowie der Amtsbericht Gewässerschutz der Gemeinde Kandersteg vom 19. Februar 202524 wurden folglich unnötigerweise eingeholt. Daran ändert auch nichts, dass die Bauherrschaft gemäss Ziffer 6 der Verfügung der Vorinstanz vom 19. Dezember 2024 angeblich nach erfolgter Sistierung des Baubewilligungsverfahrens einen beschwerdefähigen Entscheid verlangt haben soll und am 22. Februar 2024 zudem eine Projektänderung einreichte: