Allerdings ist fraglich, ob die Beschwerdeführenden tatsächlich alle der Gemeinde Kandersteg und/oder der Vorinstanz angefallenen Kosten für die eingeholten bzw. erstellten Amts-/Fachberichte sowie Stellungnahmen zu tragen haben. Zumal insbesondere der Gemeinde Kandersteg seit der Kenntnisnahme des negativen Fachberichts Wasserbau TBA OIK I vom 30. Oktober 2023 bekannt war, dass dem Neubau eines Einfamilienhauses auf der betreffenden Parzelle so oder so der Bauabschlag zu erteilen wäre, liess sich spätestens seit diesem Zeitpunkt die Einholung eines weiteren Fachberichts beim Berner Heimatschutz und die dadurch verursachte Erhöhung der Kosten nicht mehr rechtfertigen.