Ob und inwiefern die Beschwerdeführenden ihre Anliegen allenfalls beim Erlass der Planungszone eingebracht haben, ist hingegen nicht bekannt. Gemäss dem Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderats von Kandersteg vom 1. November 202318 wurden aber ohnehin alle gegen den Erlass der Planungszone erhobenen Einsprachen vom AGR als öffentlichrechtlich unbegründet abgewiesen, woraufhin die Planungszone wie oben dargestellt in Kraft getreten ist.