Wie das TBA OIK I in Ziffer 2.7 ff. des Fachberichts Wasserbau vom 30. Oktober 2023 richtig festgestellt hat, würde mit dem vorgesehenen Neubau eines Einfamilienhauses im Gefährdungsgebiet 1 das Personen- und Sachrisiko unzulässig erhöht werden, womit dem Bauvorhaben gestützt auf Art. 6 BauG nicht zugestimmt werden kann. Das Bauvorhaben ist somit mit dem Planungszweck der Planungszone nicht vereinbar. Hinzu kommt, dass die für die Baubewilligung zwingend erforderliche Zustimmung der Gemeinde Kandersteg, welche als kommunal zuständige Behörde die Planungszone angeordnet hat, fehlt. Auch vor dem Hintergrund,