Dies teilte die Gemeinde Kandersteg den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 16. November 202013 mit und wies sie gleichzeitig darauf hin, dass sie zwecks Erlangung eines anfechtbaren Entscheids eine ordentliche Baueingabe einreichen müssten. Entgegen dem in ihrer Beschwerde unbelegten Vorbringen der Beschwerdeführenden und insbesondere nach Durchsicht der Vorakten bestehen allerdings keine Hinweise auf ein angeblich von der Gemeinde Kandersteg zu Unrecht nicht entgegengenommenes Baugesuch im Frühjahr 2021.